§ 299 Abs 1 StGB:
Die Weigerung des Angeklagten, die Identität seines Mittäters preiszugeben, erfüllt nicht den Tatbestand der Begünstigung nach § 299 Abs 1 StGB.
OGH 5.6.2014, 13 Os 33/14y
§ 299 Abs 1 StGB:
Die Weigerung des Angeklagten, die Identität seines Mittäters preiszugeben, erfüllt nicht den Tatbestand der Begünstigung nach § 299 Abs 1 StGB.
OGH 5.6.2014, 13 Os 33/14y