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Entscheidungen in Übersicht EÜ37 (RZ 2016, 66)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 66 Heft 3 v. 15.3.2016

Art 267 AEUV, Art 35 Abs 1 Verordnung (EG) Nr 2201/2003 des Rates (32003R2201) Brüssel IIa-VO

Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

"Steht Art 35 Abs 1 der VO (EG) Nr 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-VO) einer Aussetzung von Verfahren auf Nichtanerkennung nach Art 21 Abs 3 beziehungsweise auf Vollstreckbarerklärung nach Art 28 ff der VO durch das Rechtsmittelgericht entgegen, wenn im Vollstreckungsmitgliedstaat ein Antrag auf Abänderung der vollstreckbar zu erklärenden Sorgerechtsentscheidung des Ursprungsmitgliedstaats gestellt wird und der Vollstreckungsmitgliedstaat für diesen Abänderungsantrag international zuständig ist?"

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