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§ 11 Abs 1 Z 10 MedienG: Der OGH hat doch recht!

WissenschaftMichael Rami*)*)Dr. Michael Rami, Rechtsanwalt.RZ 2016, 59 Heft 3 v. 15.3.2016

Auf einen Blick:

Der OGH hat jüngst in 15 Os 64/15y einige Fragen rund um die Nachträgliche Mitteilung (§ 10 MedienG) geklärt. Unter anderem hat er ausgesprochen, dass der Betroffene nicht gehalten sei, in seinem Aufforderungsschreiben (§ 12 Abs 1 MedienG) "nachzuweisen", dass dieses rechtzeitig (§ 11 Abs 1 Z 10 MedienG) ist. Der Standpunkt des OGH ist auf Ablehnung gestoßen; der Beitrag weist nach, dass diese Kritik verfehlt ist.

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