Auf einen Blick:
Der OGH hat jüngst in 15 Os 64/15y einige Fragen rund um die Nachträgliche Mitteilung (§ 10 MedienG) geklärt. Unter anderem hat er ausgesprochen, dass der Betroffene nicht gehalten sei, in seinem Aufforderungsschreiben (§ 12 Abs 1 MedienG) "nachzuweisen", dass dieses rechtzeitig (§ 11 Abs 1 Z 10 MedienG) ist. Der Standpunkt des OGH ist auf Ablehnung gestoßen; der Beitrag weist nach, dass diese Kritik verfehlt ist.