Die österreichische Bundesverfassung definiert unsere Republik unter anderem als demokratischen Rechtsstaat, der willkürliche staatliche Gewaltausübung verhindern, die Freiheit und die Würde aller sichern sowie jeden in seinen Rechten schützen soll. Gewährleistet wird dieses rechtsstaatliche Prinzip insbesondere durch die Bindung des Gesetzgebers an die Verfassung und der Vollziehung an die Gesetze. Staatliches Handeln – in welcher Form auch immer – soll für den einzelnen vorhersehbar sein.