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Entscheidungen in Übersicht EÜ27 (RZ 2016, 44)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 44 Heft 2 v. 15.2.2016

Anh Z 2 UWG

UWG Anh Z 2 schützt vor Irreführung durch die Verwendung von unternehmens- oder produktbezogenen Auszeichnungen (Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem), die aufgrund einer objektiven Prüfung vergeben werden und im Verkehr als Hinweis auf eine besondere Güte oder Qualität verstanden werden.

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