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Entscheidungen in Übersicht EÜ24 (RZ 2016, 43)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 43 Heft 2 v. 15.2.2016

§ 15 Abs 1 WRG, § 117 Abs 1 Satz 3 WRG

Der Ausdruck "gebotenenfalls" ermächtigt die Wasserrechtsbehörde (so wie im Fall des § 117 Abs 4 WRG das Gericht) zur Festsetzung wiederkehrender Zahlungen, sofern dies einer angemessenen Entschädigung entspricht.

E 23.4.2015, 1 Ob 57/15m (RS0130264)

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