Art 18 VO (EG) Nr. 44/2001 des Rates (32001R0044) EuGVVO, Art 20 VO (EG) Nr. 44/2001 des Rates (32001R0044) EuGVVO
Eine Klage auf gerichtliche Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung im Rahmen des besonderen Kündigungs- oder Entlassungsschutzes fällt, so wie eine Anfechtungsklage im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes, unter die besonderen arbeitsvertraglichen Zuständigkeitstatbestände der Art 18 bis 21 EuGVVO.