§ 80b IO
Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (§ 34 Abs 3 RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden.
E 30.7.2015, 8 Ob 75/15k (RS0130251)
§ 80b IO
Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (§ 34 Abs 3 RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden.
E 30.7.2015, 8 Ob 75/15k (RS0130251)