§ 47 Abs 1 Z 3 StPO, § 126 Abs 4 StPO
Ein mit dem Strafverfahren und seinen Beteiligten in keinerlei Zusammenhang stehendes Insolvenzverfahren des Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit.
E 22.7.2015, 15 Os 72/15z (RS0130192)
§ 47 Abs 1 Z 3 StPO, § 126 Abs 4 StPO
Ein mit dem Strafverfahren und seinen Beteiligten in keinerlei Zusammenhang stehendes Insolvenzverfahren des Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit.
E 22.7.2015, 15 Os 72/15z (RS0130192)