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Entscheidungen in Übersicht EÜ3 (RZ 2016, 15)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 15 Heft 1 v. 15.1.2016

§ 146 StGB, § 25 Abs 1 StPO, § 36 Abs 3 StPO, § 37 Abs 2 StPO

Erstreckt sich die den gesetzlichen Tatbestand erfüllende Verhaltensweise über mehrere Orte, gibt jener den Ausschlag, an dem die die deliktische Handlung beendende Tätigkeit, also idR die letzte Ausführungshandlung, stattgefunden hat.

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