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Entscheidungen in Übersicht EÜ265 (RZ 2016, 283)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 283 Heft 12 v. 15.12.2016

§ 205 StGB

Ein Missbrauch iSd § 205 Abs 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter das Opfer in einer gegen dessen Interessen gerichteten Weise ausnützt.

E 18.8.2016, 12 Os 47/16b (RS0130916)

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