§ 16 ABGB
Den Betreiber einer Suchmaschine im Internet trifft grundsätzlich eine Haftung, wenn er trotz Hinweises durch einen Betroffenen einen die Persönlichkeitsrechte verletzenden Ergänzungsvorschlag der Auto-Vervollständigungsfunktion nicht beseitigt, ist er als Suchmaschinenbetreiber doch in einem solchen Fall in Kenntnis einer Rechtsverletzung, aufgrund deren er einzuschreiten hätte.