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Zivilsachen §§ 167, 223, 275, 810 ABGB; §§ 157, 164 AußStrG (RZ 2016/22)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2016/22RZ 2016, 227 Heft 10 v. 15.10.2016

§§ 167, 223, 275, 810 ABGB

§§ 157, 164 AußStrG:*)*)Bearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt Hofmann (Zivilsachen)

Gibt ein potentieller Erbe innerhalb der ihm gesetzten Frist eine Erbantrittserklärung nicht ab, kommt ihm, solange er dies nicht nachholt, eine Parteistellung im Abhandlungsverfahren nicht zu.

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