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Entscheidungen in Übersicht EÜ107 (RZ 2015, 187)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 187 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 1462 Satz 2 ABGB, § 1477 ABGB

Das Erbrecht und die Einantwortung stellen nach § 1462 Satz 2 ABGB keinen Ersitzungstitel dar, wenn der Erblasser selbst nicht Eigentümer war. Die Erben eines unrechtmäßigen Besitzers können nur unter den Voraussetzungen des § 1477 ABGB ersitzen.

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