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Entscheidungen in Übersicht EÜ90 (RZ 2015, 185)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 185 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 258 Abs 2 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO, § 281 Abs 1 Z 5 StPO, § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO, § 281 Abs 1 Z 10 StPO

Die Notorietät einer Tatsache entbindet zwar von einem darauf bezogenen Beweisverfahren und (außerhalb des geschworenengerichtlichen Verfahrens, wo ohnehin keine Begründungspflicht besteht) einer darüber hinausgehenden Begründung, nicht jedoch von deren Feststellung.

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