vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ87 (RZ 2015, 184)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 184 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 2 StGB, § 302 StGB

Räumt das Gesetz einem Beamten Befugnis ein und verpflichtet es ihn zu einem bestimmten Handeln, schreibt es also vor, in welcher Weise der Beamte diese Befugnis (aktiv) auszuüben hat, kann ein tatbildlicher (also vorsätzlicher) Fehlgebrauch gerade auch in der Nichterfüllung dieser Handlungspflichten liegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!