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Entscheidungen in Übersicht EÜ45 (RZ 2015, 114)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 114 Heft 5 v. 15.5.2015

Art 15.4 AUVB 1999, § 64 Abs 1 VersVG, § 184 Abs 1 VersVG

Die Bestimmung des Art 15.4. AUVB bezieht sich nicht nur auf die Gesamtsumme (ein Ergebnis), sondern umfasst auch die getrennt und selbständig beurteilten Einzelpositionen (Parameter), über die auch gesondert verhandelt werden kann.

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