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Entscheidungen in Übersicht EÜ22 (RZ 2015, 65)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 65 Heft 3 v. 15.3.2015

§ 12 StGB, § 14 Abs 1 StGB, § 156 StGB

Das Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB ist ein unrechtsgeprägtes Sonderdelikt (§ 14 Abs 1 StGB), macht das Gesetz doch die Strafbarkeit von besonderen persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des Täters (Schuldner mehrerer Gläubiger) abhängig, die das Unrecht der Tat betreffen.

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