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Entscheidungen in Übersicht EÜ201 (RZ 2015, 270)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 270 Heft 12 v. 15.12.2015

§ 14 WGG

Die GBV ist im Fall einer Antragstellung nach § 14 Abs 2 WGG berechtigt, ein EVB-Passivum im Rahmen der Berechnung des Deckungsfehlbetrags geltend zu machen. Als EVB-Passivum kann die GBV die Berücksichtigung jener Beträge ansprechen, die sie für Zwecke verwendet hat, für die der EVB gesetzlich vorgesehen ist.

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