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Entscheidungen in Übersicht EÜ144 (RZ 2014, 208)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 208 Heft 9 v. 15.9.2014

§ 78 UrhG

Die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt ist in § 78 UrhG nicht als Rechtfertigungsgrund vorgesehen; eine durch Analogie zu schließende Gesetzeslücke liegt nicht vor. Denn das grundrechtlich geschützte Informationsinteresse der Medien ist ohnehin im Rahmen der jedenfalls durchzuführenden Interessenabwägung zu berücksichtigen.

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