vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ130 (RZ 2014, 183)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 183 Heft 7 und 8 v. 15.8.2014

§ 292 StPO

§ 292 letzter Satz StPO räumt dem Obersten Gerichtshof Ermessensausübung ein, um einen Beschuldigten oder Verurteilten vor ungerechtfertigten Nachteilen zu schützen, nicht aber, um ihnen prozessual nicht zustehende Vorteile zu verschaffen. Beisatz: Hier: Verspätete Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde und der Beschwerde gemäß § 285b Abs 2 StPO. (T1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!