vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ119 (RZ 2014, 122)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 122 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 67 StGB

Bei Distanzdelikten ist sowohl der Ort der Handlung als auch der Ort des Erfolgs Tatort.

Beisatz: Hier: Drohung in einer E-Mail. (T1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!