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Entscheidungen in Übersicht EÜ120 (RZ 2014, 122)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 122 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 53a Z 2 lit a EU-JZG

Die Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldsanktion ist im Inland unzulässig, wenn der Tatort (auch) im Inland ist.

Beisatz: Hier: Drohung in einer aus Österreich versandten E-Mail. (T1)

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