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Entscheidungen in Übersicht EÜ114 (RZ 2014, 122)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 122 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 3a Abs 2 Z 1 BPGG, Art 28 EG-RL 2004/83/EG Status-Richtlinie 32004L0083

Da Pflegegeld europarechtlich eine Leistung bei Krankheit darstellt und der Terminus "Kernleistungen" jedenfalls auch die "Unterstützung bei Krankheit" umfasst, haben subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 3a Abs 2 Z 1 BPGG iVm Art 28 RL 2004/83/EG Anspruch auf Pflegegeld, weil sich ein Anspruch auf Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern aus dem Unionsrecht ergibt.

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