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Entscheidungen in Übersicht EÜ121 (RZ 2014, 122)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 122 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 7 Abs 1 MedienG

Die Behauptung, eine Person gehe der Prostitution nach, betrifft nicht ausschließlich deren Berufs-, sondern auch ihr Sexualleben und damit – unabhängig von einer allfälligen gleichzeitigen Erörterung von Details aus der Sexualpraxis – deren höchstpersönlichen Lebensbereich iSd § 7 Abs 1 MedienG.

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