vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ92 (RZ 2014, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 120 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 4 Abs 1 WRG, § 38 Abs 1 WRG, § 38 Abs 3 WRG

Seen sind stehende Gewässer, auch wenn sie von Wasserläufen durchflossen werden. Der Umstand, dass der See Zu- und Abflüsse aufweist, macht ihn nicht zu einem fließenden Gewässer. Beim öffentlichen Wassergut im Sinne des § 4 Abs 1 WRG handelt es sich um die dort genannten Bette öffentlicher Gewässer sowie das Überschwemmungsgebiet fließender Gewässer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!