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Entscheidungen in Übersicht EÜ98 (RZ 2014, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 120 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 25b Abs 2 IO

Der Anwendungsbereich des § 25b Abs 2 IO ist derart zu reduzieren, dass er eine Vertragsklausel, wonach der zum Zweck der Sanierung des Schuldners erklärte Verzicht eines Gläubigers auf fällige unbesicherte Forderungen auflösend bedingt durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bzw eines Unternehmens seiner Gruppe sein soll, nicht unzulässig macht.

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