Handbuch für die Praxis.
Von Jürgen C.T. Rassi. 2. Auflage, MANZ Verlag, Wien 2013, XX, 308 Seiten, br., EUR 59,–.
Knapp drei Jahre nach der ersten Auflage aus dem Jahr 2010 machte die Grundbuchs-Novelle 2012 eine Neuauflage erforderlich, bei der auch der Muster- und Beispielsteil erheblich vermehrt und verändert wurde. Der Auftrag zur Verbesserung von Formgebrechen (§ 82a GBG), wodurch das Zwischenerledigungsverbot abgeschwächt und das Rangprinzip relativiert wird, – eingeführt 2009 – kann nur mehr schriftlich erteilt werden; durch diesen Auftrag wird die Verfahrensstrenge des § 95 Abs 3 GBG (Verpflichtung, bei teilweiser oder gänzlicher Abweisung alle Gründe anzugeben, die der Bewilligung entgegenstehen) etwas gemildert. Weiters können in einfachen Fällen Gesuche auch zu Protokoll gegeben werden (§ 83 2. Satz GBG); neu ist auch die Anmerkung der Rangordnung zugunsten einer bestimmten Person (§ 57a GBG). Auch das Kapitel VII zum Grundverkehr wurde neu in der zweiten Auflage aufgenommen. Besonders wertvoll ist der Muster- und Beispielsteil, der mehr als ein Viertel des Buches ausmacht.