§ 2 UbG, § 32 UbG, § 33 UbG
Ist von vornherein die Transferierung von der geschlossenen auf eine offene Abteilung desselben Spitals nur kurzfristig (hier: ausschließlich zur Durchführung einer medizinischen Behandlung unter Aufrecht-
Seite 96
§ 2 UbG, § 32 UbG, § 33 UbG
Ist von vornherein die Transferierung von der geschlossenen auf eine offene Abteilung desselben Spitals nur kurzfristig (hier: ausschließlich zur Durchführung einer medizinischen Behandlung unter Aufrecht-
Seite 96