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Zivilsachen § 1 JN; § 117 WRG (RZ 2014/7)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2014/7RZ 2014, 73 Heft 3 v. 15.3.2014

Ist die Wasserrechtsbehörde mit der Erlassung eines Nachtragsbescheides nach § 117 Abs 2 WRG säumig, wird dadurch die sukzessive Zuständigkeit nach § 117 WRG nicht eröffnet. OGH 17.10.2013, 1 Ob 192/13m (OLG Linz 3 R 112/13f; LG Linz 4 Nc 6/13f)

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