§ 5 Abs 4 KBGG
Das Erfordernis der mindestens 2 Monate währenden Bezugsdauer ist auch dann nicht erfüllt, wenn der tatsächliche Bezug eines Ruhenstatbestands (hier: Wochengeld nach Kaiserschnitt) über der 2-Monatsfrist bleibt.
E 12.9.2013, 10 ObS 106/13f (RS0129039)