§ 133 Abs 1 GSVG
§ 133 Abs 1 GSVG ist nicht zu entnehmen, dass eine Verweisung auf eine unselbständige Teilzeitbeschäftigung nur in Betracht kommt, wenn daraus ein existenzsicherndes Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes erzielt werden kann.
E 12.9.2013, 10 ObS 117/13y (RS0129035)