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Entscheidungen in Übersicht EÜ43 (RZ 2014, 20)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 20 Heft 1 v. 15.1.2014

§ 263 Abs 2 StPO

Wird der Angeklagte bei der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht noch einer anderen, von der angeklagten verschiedenen, nicht in seine Zuständigkeit fallenden Tat beschuldigt, hat auch das Bezirksgericht gemäß § 263 Abs 2 StPO das Urteil auf den Gegenstand der Anklage zu beschränken und dem Ankläger – auf sein Verlangen – die selbständige Verfolgung wegen der hinzugekommenen Tat vorzubehalten.

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