Art 17 Abs 4 lit d CMR
Fast jedes Gut ist bis zu einem gewissen Grad den in Art 17 Abs 4 lit d CMR angeführten Gefahren ausgesetzt. Beurteilungsbasis dafür, ob die natürliche Beschaffenheit eine besondere Gefährdung in sich birgt, ist der normale Transportverlauf des ordnungsgemäß geladenen Gutes bei den jeweils zu erwartenden Witterungsbedingungen in durchschnittlicher Beförderungszeit mit einem üblichen, in der Regel mit Plane gedeckten Fahrzeug.