§ 6 KBGG, § 24b KBGG
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn bei Frühgeburten infolge der Ruhensbestimmung des § 6 Abs 1 KBGG bei Wochengeldbezug die 12-Monate-Frist des § 24b KBGG im geringerem Umfang genutzt werden kann als bei Regelgeburten.
Beisatz: Zielsetzung des Kinderbetreuungsgeldes ist die finanzielle Unterstützung der Eltern während der Betreuung ihres Kindes während einer bestimmten Zeit. Die Notwendigkeit dieser Betreuungsleistung beginnt aber unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, stets mit der Geburt des Kindes. Es kann daher auch nicht unsachlich sein, mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes an die tatsächliche Geburt des Kindes anzuknüpfen. (T1)