§ 37 Abs 1 Z 9 MRG, § 37 Abs 2a MRG, § 32 WEG, § 37 Abs 5 WEG
§ 32 Abs 1 WEG verfolgt den Regelungszweck einer Harmonisierung unterschiedlicher Verrechnungssysteme im "Altmiethaus", also in Gebäuden, in denen vor Wohnungseigentumsbegründung geschlossene Mietverhältnisse weiter bestehen.