§ 140 ABGB aF, § 231 Abs 2 ABGB idF KindNamRÄG 2013, § 1 UVG, § 3 UVG
Wenngleich ein einmaliger Sonderbedarf mangels "laufender Zahlung" einer Bevorschussung nicht zugänglich ist, kann ein (aufgrund einer Behinderung) laufend gegebener Mehrbedarf als Bestandteil laufenden gesetzlichen Unterhalts im Rahmen der gesetzlichen Grenzen bevorschusst werden.