§ 1299 ABGB, § 27 Abs 2 WAG 2007
Bei der Gewährung eines Fremdwährungskredits ist eine Obliegenheit der Bank, zusätzlich zur Kreditberatung, mit dem Kunden den als Tilgungsträger dienenden, durch Vermittlung eines Vermögensberaters bereits fertig abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu erörtern, grundsätzlich zu verneinen.