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Entscheidungen in Übersicht EÜ182 (RZ 2014, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 228 Heft 10 v. 15.10.2014

§ 29 StGB, § 281 Abs 1 Z 5 StPO, § 281 Abs 1 Z 10 StPO, § 282 StPO, § 295 Abs 1 StPO

Die von § 295 Abs 1 StPO angeordnete Bindung des Berufungsgerichts an den Schuldspruch steht der Berücksichtigung geringerer Tatschwere einzelner nach § 29 StGB zusammengefasster Taten nicht entgegen.

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