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Entscheidungen in Übersicht EÜ177 (RZ 2014, 228)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 228 Heft 10 v. 15.10.2014

§ 34 Abs 1 Z 3 StPO, § 87 Abs 1 StPO, § 242 Abs 3 StPO, § 243 Abs 1 StPO, § 243 Abs 3 StPO

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem eine Ordnungsstrafe nach § 242 Abs 3 StPO verhängt worden ist, ist nicht mit Beschwerde an den Obersten Gerichtshof anfechtbar.

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