§ 157 Abs 1 NO, § 170 Abs 1 NO, § 123 Abs 2 RStDG
Teilrechtskraft der Einstellung von der Beschwerde nicht relevierter Beschuldigungspunkte (§ 170 Abs 1 [§ 123 Abs 2 RStDG] NO) scheidet bei im Einleitungsbeschluss erkennbar angenommenem Zusammenhang aus.