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Entscheidungen in Übersicht EÜ157 (RZ 2014, 226)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 226 Heft 10 v. 15.10.2014

§ 78 Abs 2 AußStrG 2005

Wird in der Revisionsrekursbeantwortung zutreffend auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels hingewiesen, steht in sinngemäßer Anwendung des § 78 Abs 2 AußStrG der Ersatz für die Kosten im Zwischenstreit um die Zulässigkeit des Revisionsrekurses zu.

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