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Entscheidungen in Übersicht EÜ152 (RZ 2014, 225)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 225 Heft 10 v. 15.10.2014

§ 24 Abs 2 KBGG

Nach § 24 Abs 2 KBGG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl I 2011/139 ist eine Gleichstellung der Zeiten des Mutterschutzes oder der gesetzlichen Karenz mit den Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nur dann möglich, wenn zuvor eine mindestens 6 Monate andauernde Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.

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