Von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wird bei Erfüllung ihrer Aufgaben zu Recht Fairness gefordert, dass Gleiches gleich behandelt werden muss und jedwede Diskriminierung zu unterlassen ist. Das Diskriminierungsverbot ist auf europäischer Ebene in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union statuiert und ist Maßstab für Richtlinien, aber auch für gesetzliche Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten und letztlich auch Entscheidungsmaßstab für Gerichte. Diese Fairness, das Recht, nicht diskriminiert zu werden, fordern wir aber auch in eigenen Angelegenheiten.