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Entscheidungen in Übersicht EÜ168 (RZ 2013, 196)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 196 Heft 9 v. 1.9.2013

§ 7a MedienG

Wenn die Offenlegung der Identität einer Person infolge Bejahung überwiegenden Interesses der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung eines einzelnen identifizierenden Merkmals (hier: der für das Verständnis des Falls erforderlichen Bekanntgabe der exponierten beruflichen Stellung) gerechtfertigt ist, ändert daran eine per se entbehrliche Publikation weiterer Identifikationsmerkmale (hier: des Namens und des Bildes) nichts.

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