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Entscheidungen in Übersicht EÜ154 (RZ 2013, 176)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 176 Heft 7 und 8 v. 1.8.2013

§ 148 ABGB

Für die Frage, ob ein Besuchsrecht zusteht, kommt es nach § 148 Abs 1 ABGB zwar nicht darauf an, wer mit der Obsorge - ganz oder zum Teil - betraut ist. Maßgebend ist vielmehr die faktische Trennung von einem Elternteil. Das Besuchsrecht steht daher grundsätzlich zB auch während eines Obsorgeverfahrens zu.

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