Bis 13. Dezember 2013 muss die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ins nationale Recht umgesetzt sein. Sie umfasst nicht nur eine Novellierung der Fernabsatz- und Haustürgeschäfte mit neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht, sondern sieht auch allgemeine Informationspflichten für alle Verbraucherverträge sowie einige grundlegende Regelungen zum allgemeinen Verbrauchervertragsrecht vor. Was all das für das österreichische Recht bedeutet, führte eine im Juni 2012 an der Universität Graz abgehaltene Tagung vor Augen, deren Beiträge nun in