§ 67 Abs 1 VersVG, § 69 Abs 1 VersVG, § 37 Abs 2 WEG 2002
Das Sacherhaltungsinteresse des Wohnungseigentumsbewerbers ist ab Übergang der Gefahrtragung bis zur Entstehung der Eigentümergemeinschaft in der Gebäudeversicherung des Veräußerers mitversichert.