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Entscheidungen in Übersicht EÜ131 (RZ 2013, 141)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 141 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 34 JWG

Der Jugendwohlfahrtsträger hat neben der Geltendmachung des Kostenersatzes nach § 33 JWG auch die Möglichkeit, gemäß § 34 JWG einen gesetzlichen Übergang der Unterhaltsforderung des Kindes auf ihn zu bewirken. Den Kindern fehlt es in diesem Fall an der Sachlegitimation zur Durchsetzung der entsprechenden Unterhaltsforderungen.

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